Theoretischer Unterricht

Theorie Unterricht



Nach dem Fahrlehrergesetz zu folge ist der Theoretische Unterricht Pflicht.
Bei Ersteinteilung ist für alle Klassen ein Grundunterricht der Theorie von 12 Doppelstunden nötig.
Bei der Erweiterung gilt: Der Unterricht reduziert sich auf 6 Doppelstunden, falls sie schon ein Führerschein besitzen.
Bei der Ersterteilung und der Erweiterung muss ein klassenspezifischer Unterricht durchgeführt werden.
Für die Klassen B und M sind es 2 Doppelstunden und für die A Klassen sind es 4 Doppelstunden.
2 x pro Woche können sie den Unterricht besuchen kommen. Pro Lextion werden 90 Minuten absolviert.


Praktischer Unterricht


 Fahrten und Klassen
Melde dich bitte bei uns wenn du deine Praktische Ausbildung starten willst. Wir Unterrichten Die Klassen B und BE.


Normalstunden

Die Menge der Normalstunden hängt von deinem Fahrkönnen ab.

Sie können mit ihrem Fahrlehrer eine Testübungsfahrt einen Augenblick vor der Praktischen Prüfung durchführen.


Fahrstunden

Für die Klasse B sind vom Gesetz jeweils

12 Sonderfahrten:

  • 5x Überland
  • 4x Autobahn
  • 3x Nacht

je 45 Minuten vorgeschrieben


Die Menge der Sonderfahrten bezieht sich auf den Status ,,Ersterteilung" und ,,Erweiterung".


Fahrzeugklassen


Der Praktische Unterricht der Klasse B wird in einem VW Golf 7 TD durchgeführt.


Der Praktische Unterricht der Klasse BE wird in einem VW Golf 7 TD durchgeführt.



Klasse B
• max. 3500kg
• bis zu 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis zu 750kg immer erlaubt
• Anhänger über 750kg erlaubt, wenn die Kombination bis max. 3500kg erreicht
• Mindestalter:18 Jahre (17 mit Begleiteten fahren)



Klasse BE
•Anhänger über 750kg, aber max. 3500kg
• Vorbesitz: B
• Keine Theo. Prüfung erforderlich, aber Prak. Prüfung